Petition gegen übertriebene Regulierung von Drohnenflügen

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kinderkram

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#82
Ausserdem stehen solche sehr jungen Flieger im Vereinsrahmen typischerweise unter Supervision.
Unter Aufsicht oder im nicht-öffentlichen Raum seh ich kein Problem. Das ist dann Sache der Erziehungsberechtigten.
Und wenn ein Grundschulpimpf auf Vatters Hof Runden im Kfz dreht, kräht ja auch kein Hahn danach.

Ich hab auch schon einen 6jährigen an die Knüppel gelassen. Das war aber im PH und Carefree, ich stand hinter ihm, mit den Händen an der Funke. Das war aber abgeschlossenes Privatgelände in 10m Höhe.
Ich plädiere ja nich dafür, Lernwillige zu behindern - ich weiss sehr wohl, dass Kids und Youngsters eine bessere Hand/Auge Koordination haben, als viele Erwachsene. Und dann gibt es ja noch Ausnahmeregelungen wie z.B. Führerschein ab 16 in ländlichen Gebieten...
 

kinderkram

Erfahrener Benutzer
#83
Es gibt doch ey längst diese neuen pseudo ae's.....da ist ein mindestalter drin.....einfach mal lesen :)
Pseudo AE?
In den "echten" AAEs sind kein Alterbeschränkungen drin. Ergibt sich aber logisch aus der Tatsache, dass man einen Gewerbeschein braucht. Und den gips erst ab 18 - oder mit stark reglementierten Ausnahmen.
 

Blue Thunder

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#85
Ab wann darf man in ein Segelflugzeug steigen? Ich glaube, mit 14. Ansonsten unter Aufsicht. Sollte man ähnlich halten. Denke aber, dass es doch mehr auf das Fluggebiet ankommt. Was soll außerhalb Dr Stadt schon groß passieren? Man kann es auch übertreiben.
Die Segelflugausbildung dürfen Jugendliche mit 14 Jahren beginnen. Den Schein bekommen sie aber frühestens mit 17 Jahren. Ich habe selbst schon 14jährige auf einer ASK-21 freifliegen lassen, die noch jede Menge Balast in Form von Blei mitnehmen mussten. Vorher musste allerdings ein zweiter Fluglehrer zustimmen. Ab da kann der Pimpf einen 50k€ teuren Segler allein durch die Luft bewegen, natürlich unter Aufsicht eines Fluglehrers.

Wir haben in unserer FPV-Wildflieger-Gruppe übrigens einen 14jährigen, der fliegt und baut wie ein "Alter".

Gruß BT
 

Boarder

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#86
habe auch damals meinen ppl-c mit 14 angefangen und im selben Jahr schon alleine geflogen. parallel dazu noch den ppl-b gemacht…. also als minderjähriger durfte ich schon die super Dimona fliegen :D scheine gab es aber erst mit 17. Schon lustig, das ich dann ab 17 Jahre auch Gäste mitnehmen durfte, aber noch kein Auto fahren :D
 

Blue Thunder

Erfahrener Benutzer
#88
habe auch damals meinen ppl-c mit 14 angefangen und im selben Jahr schon alleine geflogen. parallel dazu noch den ppl-b gemacht…. also als minderjähriger durfte ich schon die super Dimona fliegen :D scheine gab es aber erst mit 17. Schon lustig, das ich dann ab 17 Jahre auch Gäste mitnehmen durfte, aber noch kein Auto fahren :D
Stimmt! Du musst der Vollständigkeit halber auch noch erwähnen, dass du vorher eine umfangreiche Theorieprüfung bestehen musstest, in der die Fächer Luftrecht, Navigation, Meteorologie, Technik und Verhalten in besonderen Fällen abgefragt wurden.
 

kinderkram

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#89

borg1

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#90
Da bin ich ja auch mal gespannt, was passiert, wenn keiner mehr seine Drohnen für gewerbliche Flüge anmeldet, nur noch EAEs.
Immerhin dürfen jetzt 16jährige zu Wissenschaftszwecken drohnen. Da können FPV-Racekids schön behaupten, sie studieren das Flugverhalten von Insekten. ;)
Also egal ob gewerblich, gegen Bezahlung, wissenschaftlich oder als Freundschaftsdienst, in allen Fällen ist eine AE oder in By/Th eine AV von nöten.
Gewerbe muss nur angemeldet werden, wenn ein Gewerbe ausgeübt wird, also regelmässig gegen Cash geflogen würde. Eine einmalige Einnahme müsste lediglich in der Steuererklärung aufgeführt werden.
Die Race-Cids machen es eindeutig zu SPORT bzw. Freizeitzwecken, also als Modellflug und nicht mal über 30m.
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
#91
die frage die immer bleibt ist eben der einmalige Freundschafstdienst, wie weit benötigt der eine AE, braucht die AE eine Gewerbeversicherung, und braucht es für die Gewerbeversicherung nicht ein Gewerbeschein.

Also nicht der Dienst am Anfang ist die frage, sondern die Vorraussetzungen dafür
Und wie bekomme ich das alles, nur damit ich meinem Nachbarn 2 Bilder für den Verkauf vom Haus machen darf
 

borg1

Erfahrener Benutzer
#93
@DerCamperHB
Also in H, BW, RLP, NRW und ehemals Bayern war die AAE/EAE nicht zwingend an ein Gewerbe gebunden, auch die aktuelle AV in B undh nicht. Klar, Ehrenamt, Forschung, Rehkitzsuchen sind alles keine Gewerbe, aber eben auch keine Flüge zu Sport/Freizeitzwecken.
Allerdings war in allen AE-Anträgen zwingend eine entsprechende Haftpflicht vorgeschrieben. Die Modell-HPVs schliessen jedoch erlaubnispflichtige Flüge aus. Somit ist die UAV-/Photoflug-/kommerzielleFlug- oder wieauchimmergenannte HPV notwendig.
Ganz zu Schweigen davon, wenn Du 2 oder 3 Aufnahmen gegen Bezahlung machst, ist das zunächst noch kein Gewerbe. Allerdings AE-/AV-Pflichtig und Du musst die Einnahmen in der Steuererklärung aufführen, ansonsten wäre es Schwarzarbeit. Ein Gewerbe auf Basis von ein paar Bildern mit ein paar Euro Einnahmen würde vom Finanzamt als Liebhaberei klassifiziert werden.
 
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DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
#94
borg genau die Versicherung meine ich, was für vorraussetzungen gibt es da
DMO bietet nur Firmenversicherung an, ergo Gewerbeschein, ansonsten haste ja keine Firma
DMFV bietet anscheint keine Foto/Film/Gewerbe-Copter Versicherung an. https://www.dmfv.aero/versicherung/versicherungen-fuer-gewerbetreibende/ da wird genau das ausgeschlossen, das andere sind alles Privatversicherungen die das ja nicht beinhalten.
Bei der DAEC steht nichts von Gewerblichen aufnahmen, weder Inbegriffen noch ausgeschlossen.

Also bleibt die frage, wie macht der Hobbypilot Rechtlich richtig, um sein Nachbarn 2 Bilder zu machen.
 

borg1

Erfahrener Benutzer
#96
Also ich gab bei der DMO nur meinen Namen als Fa. an.
Es geht ja in erster Linie nicht um ein Gewerbe, sondern den erweiterten Zweck Bildaufnahmen. Also auch für Forschung, Verein etc. auf jeden Fall Grundbedingung für eine AE bzw. AV.
Einen G-Schein habe ich, jedoch nicht wg. Coptern und Fotografieren.
 
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FPV1

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