Gestern hat die Bundeskommission Modellflug des DAeC ein Extrablatt 03/2016 herausgebracht mit der Überschrift "Stellungnahme zur gemeinsamen Strategie der FAI zum Thema Drohnen" und einem 7-seitigen Dokument "Eine erste Analyse aus der Sicht des Modellflugs" zu oben angeführtem Entwurf. Das bringt etwas Licht ins Dunkel.
Nur mal ein Zitat daraus:
"Für den Bereich des Freizeitfluges, der Flugshows, des Sports oder Wettbewerbs gibt es zunächst eine Übergangsfrist von 3 Jahren nach Inkrafttreten der Regulation, während die bisherigen, nationalen Regeln weiter angewendet werden. Danach MUSS! die nationale Lufthoheit Verbänden oder Vereinen „Operational Authorisations“ erteilen, die sonst eine Autorisierung nach Annex I / Subpart B dieser Regulation erfordern würden. Diese „Operational Authorisations“ können ohne Durchführung einer sonst notwendigen Risikobetrachtung erteilt werden."
Ich habe das erst einmal nur überflogen und mein erster Eindruck ist, dass eben über §15 jedes Land nach der Übergangsfrist der Modellflug über die Specific-Klasse laufen soll und hierzu Vereine und Verbände als autorisierende Instanz eingesetzt werden.
Interessant finde ich auch, dass der CIAM (die Modellflugkommission der FAI, zu der auch der DAeC gehört) eine Strategie zum Thema "Drohnen" erarbeiten will (abgesegnet vom FAI).
Zitat:
"Dieser Aktionsplan soll neben anderen die folgenden Punkte enthalten:
o Die FAI als verlässlichen Partner für globale und regionale Gesetzgeber und die nationa-
len Luftsportverbände als verlässliche Partner für ihre zuständigen Luftfahrtbehörden zu
fördern.
o Mit den Drohnenherstellern zusammen zu arbeiten, um diese in den Bereich der Luft-
sportgemeinschaft einzubeziehen.
o Eine Differenzierung zwischen den Sportaktivitäten zum Zwecke der Freizeitbeschäfti-
gung und des Sports, die durch FAI-CIAM und ihren nationalen Luftsportverbänden be- handelt werden und den kommerziellen Aktivitäten, die eine spezifische Zulassung durch die Behörden in den jeweiligen Ländern erfordern.
o Einen Pool bewährter Verfahren zu entwickeln, die allgemein genutzt werden können (z.B. Aufklärungsmaterialien). Es ist außerdem geplant, Ausbildungs- und Informations- material zu entwickeln, das global verwendet werden kann, wenn es von Seiten der Luft- fahrtbehörden als anwendbar betrachtet und die Finanzierung gesichert wird. Solches Material ist z.Z. nur auf nationaler Ebene verfügbar und unterscheidet sich durch unter- schiedliche nationale Regeln.
o Eingaben zur Regulierung von Drohnen mit Europe Air Sports und anderen am Luftsport interessierten Stellen zu koordinieren.
Die Modellfluggemeinschaft zu befähigen:
o Mit den Behörden zu verhandeln, um die existierenden Strukturen des Modellflug zu
schützen, da Drohnen als Flugmodelle betrachtet werden können, wenn sie in die
Light/Open Kategorie fallen.
o Die existierenden Privilegien des Modellflugs zu schützen, da die Regulierung von Droh-
nen regulatorische Überlappungen schaffen könnte, die ge-
meinsame Richtlinien erfordern.
o Drohnen sinnvoll in die Nutzung des Luftraum zu integrieren. o Neue Mitglieder im Bereich FPV und anderen Sportklassen im
Bereich der Dohnen zu gewinnen."
Man sieht, dass der DAeC hier mit den entsprechenden Verbänden sich mit der Thematik beschäftigt und auch versucht die neuen "Drohnen" und auch FPV in die bestehende Luftsportgemeinschaft der Modellflieger zu integrieren.
Das sehen andere nationale Verbände ja leider anders...