COPTER Cinewhoop sub 250 (oder doch nicht)?

pcdoc

Well-known member
#41
Dann sag das mal den EU-Bürorkraten so. Morgen auf der Aero Friedrichshafen hast du wieder die Gelegenheit, die entsprechenden Leute zu treffen (vielleicht, wenn sie sich blicken lassen).
Würde ich sogar machen, wenn nicht so weit weg! ;-)

Wie lange soll er denn fliegen können? Bei den Props bist du ja mit dem Käfig eh auf 3,5" begrenzt. Für lange Flugzeit brauchst du dann Props mit wenig Steigung. Das geht aber wieder auf Kosten der Geschwindigkeit und teilweise auf Kosten des Schubs. Wenn du dir komplett unsicher bist, würde ich an deiner Stelle einfach einen Kopter kaufen, der bereits herstellerseitig mit den passenden Motoren ausgestattet und eingestellt ist. Sonst hast du nach dem Kauf wieder das nächste Problem und musst dich erstmal mit dem PID-Tuning beschäftigen.
Wie gerade geschrieben werde ich wohl die fertige kaufen, aus Mangel an Alternativen. PID Tuning habe ich gerade bei meiner AOS5 hinter mir. Das war ein etwas holpriger weg, aber viel dabei gelernt.
 

LSG

Erfahrener Benutzer
#42
Ich hab gerade gesehen, dass sowohl das Moonlight Kit wie auch die Cinelog 35 V2 (analog) im Angebot sind bei Banggood. .
Bei Banggood ist doch irgendwie immer alles im Angebot :D
Und nachdem keiner geantwortet hat bzgl. der Auslegung für die langen Flugzeiten, werde ich es einfach mal mit den standard Motoren versuchen und eventuell mit den Props etwas herumtesten.
Ich habe doch geantwortet. Wir wissen halt noch nicht genau, was du willst. Mal ist FPV-Verfolgung von Modellflugzeugen wichtig, dann mal wieder nicht. Und wirklich lange Flugzeit, also darunter verstehe ich mind. 10min, gehen mit so einem Quad sowieso nicht.
 

silbaer

Neuer Benutzer
#43
Dann würde man aber die Akrobatikfähigkeiten von Betaflight verlieren.
Nein, warum denn? So lange die horizontale Geschwindigkeit unter 19m/s bleibt soll ja nix passieren. Und knapp 70km/h sind schon ganz schön fix beim Freestylen...
Wenn mein 5" wieder einsatzbereit ist, werde ich da mal das GPS wieder aktivieren.

Hier über Geschwindigkeitsbegrenzungen zu diskutieren und gleichzeitig mit 600mW durch die gegend die ballern, ist auch sinnlos.
Ja, das ist wohl richtig. Aber immerhin weiß man jetzt wo man steht.
 

pcdoc

Well-known member
#44
Ja, unsere Antworten haben sich überschnitten. Was ich will habe ich aber glaube ich ausreichend oft gesagt:

@LSG:
Wie geschrieben ist mir klar, dass ich nicht beides haben kann. Wenn sub250g, dann kommt das Ding NICHT für Flugzeugverfolgung zum Einsatz. Wenn über 250g, dann wäre das schon gut und mit den meisten 3,5er an 6S wahrscheinlich auch machbar.


Aber wieder zurück zum Thema Cinewhoop. Gehen wir vom Cinelog 35 V2 aus. Moonlight kommt rein, AOI board für 6S gibts jetzt auch nicht so viele da werde ich schon was finden, aber was mir wichtig wäre sind die Motoren. 2004 bis 2206 werden empfohlen. Kauft man die fertige wären 2105 verbaut. Theoretisch sollte ein größerer Motor effizienter sein, kommt jedoch auch mit mehr Gewicht und verdeckt mehr Propellerfläche. Von daher glaube ich, dass in dem Fall bei fixer Propellergröße die Größe vom Motor weniger relvant ist, als die KV und die Steigung des verwendeten Props. Was wären da eure Empfehlungen für möglichst lange Flugzeit? Niedrigere KV mit mehr Steigung oder doch höhere KV mit weniger Steigung? Oder niedrigere KV und weniger Steigung? Pure Power steht wie gesagt nicht im Vordergrund, aber es wäre optimal wenn durch Prop Tausch etwas Flugzeit in Geschwindigkeit "umgewandelt" werden könnte um Flugzeuge zu verfolgen.

Ich würde fast auf weniger KV mit wenig Steigung gehen für lange Flugzeiten und dann bei Bedarf die Props mit mehr Steigung drauf. Was meint ihr?

Nachdem wir doch wieder bei der 35er sind. Was habt ihr für Tipps bzgl. Motor und Props für möglichst lange Flugzeit?
Und ich bin mir recht sicher, dass ich das noch irgendwo geschrieben habe.
 

pcdoc

Well-known member
#45
Hier über Geschwindigkeitsbegrenzungen zu diskutieren und gleichzeitig mit 600mW durch die gegend die ballern, ist auch sinnlos.
Ich gebe dir schon recht, dass es einem bei den Regeln extrem schwer gemacht wir überhaupt legal zu fliegen, aber ich bin noch nie mit 600mW oder ähnlichen hohen werten geflogen.

25mw für A1 reicht mir und damit wäre ich vollkommen legal unterwegs, wenn man die Geschwindigkeit beschränken könnte.
 

LSG

Erfahrener Benutzer
#46
Weil man im Acro- oder Air-Modus die Geschwindigkeit nicht begrenzen kann. Die Lösung mit Begrenzung des Schubs halte ich für nicht praktikabel, so zerstört man sich nur den Quad, wenn beim Abfangen die Reserven fehlen. Ich habe bei einigen meiner Quads zwar auch einen Schubbegrenzer drin, den nutze ich aber nur, wenn ich vorsichtig in Gebäuden oder Hallen fliege und selbst mit Begrenzung komme ich damit auf freier Fläche noch über 19m/s.
Ja, unsere Antworten haben sich überschnitten. Was ich will habe ich aber glaube ich ausreichend oft gesagt:

Und ich bin mir recht sicher, dass ich das noch irgendwo geschrieben habe.
Stimmt jetzt sehe ich es auch, waren nur paar Minuten dazwischen, hat sich wohl überschnitten. Ja wie gesagt, wenn du nicht selbst ewig Motorentabellen studieren willst, bei welcher Drehzahl (wegen Geschwindigkeit) du wie viel Schub (wegen Koptergewicht) bei welcher Leistung (wegen Flugzeit) du mit welchem Setup erreichst, würde ich erstmal das vom Hersteller vorgesehene nehmen. Da hat sich zumindest schon mal jemand was bei gedacht. Sonst endest du noch so wie ich und hast am Ende gar keinen Quad :D -> Leistungs- und Geschwindigkeitsangaben zu aktuellen 4" und 5"?
25mw für A1 reicht mir und damit wäre ich vollkommen legal unterwegs, wenn man die Geschwindigkeit beschränken könnte.
Wenn....
 
Erhaltene "Gefällt mir": pcdoc

silbaer

Neuer Benutzer
#47
@LSG Aktuell geht das nicht, richtig. Deswegen ja auch ein feature request für BF. Der Schub soll nicht begrenzt werden, sondern die Geschwindigkeit. Regelungstechnisch wäre das möglich, aber wie sinnvoll das ist, steht auf einen anderen Blatt. In DE kannst du einfach nach Verbandsregeln fliegen und dann ist das alles irrelevant. Im EU-Ausland sieht das dann ggf., siehe Österreich, aber wieder anders aus.
 

LSG

Erfahrener Benutzer
#48
Ich denke, ich habe alles geschrieben und ein Feature Request für Betaflight bringt da auch keine Lösung. Die Entwickler haben mangels Platz ja schon so einfache Dinge wie das Barometer rausgenommen, da wird das mit komplexer Regelung für eine Geschwindkgeitsbegrenzung nix.
Wie ich schon geschrieben habe, hat BF so etwas nicht und würde auch eine viel komplexere Flugsteuerungssoftware benötigen, wie z.B. der Fall, was passiert beim Flip/Looping/Rolle bei Überschreiten der 19m/s usw.
.... Es gibt mittlerweile GPS Module unter 5Gramm, die könnte man einbauen. Das würde aber das Problem nicht lösen, dass es noch keine Flugsteuerungssoftware gibt, die dynamisches Fliegen+ Freestyle auf dem Niveau von Betaflight erlaubt und gleichzeitig eine Fluggeschwindigkeitsbegrenzung drin hat. Selbst bei Ardupilot ist im Akromodus die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben, um da in Grenzsituationen keine Abstürze zu provizieren.

Ich sehe da also keine Möglichkeit mehr, mit einem gut motorisierten 2,5 oder 2"-Sub250g-Kopter in A1 zu fliegen.

Wenn man kein GPS hat, müsste man man auch noch den Wind berücksichtigen. Der Betreiber müsste also eine maximale Windgeschwindigkeit angeben, bei der der Kopter noch betrieben werden darf, ohne die 19m/s zu überschreiten. Alles komplett an der Realität vorbei entworfene Gesetze.

Aber wie bei den aktuellen Gesetzen im Allgemeinen, übertreiben es da ein paar Bürokraten mal wieder und haben das ganze nicht zuende gedacht. So Fälle, wie wir sie hier diskutieren, sind denen bestimmt nicht im Traum eingefallen. Da war wohl nur die Idee hinter. "Drohnen" haben ja eh GPS, also begrenzen wir einfach die Geschwindigkeit und dann dürfen sie weiterfliegen, wenn sie leicht genug sind....
 
#49
Man könnte mit einem Schalter in den Level-Mode schalten und die Winkel für Roll und Pich entsprechend begrenzen. Das begrenzt auch die Geschwindigkeit über Grund bei Vollgas. Wer es für nötig hält, fliegt dann im Level-Mode, wenn es gesetzlich geboten ist. Andere fliegen normal (Acro / Air ), sinnig und der Situation angepasst und können bei drohender Kontrolle schnell in den Level-Modus umschalten. Wer wirklich der Situation angepasst unterwegs war, dem sollte es schwer möglich sein, nachzuweisen, dass er ggf. etwas unerlaubtes getan hat.

Bei der Erstellung der 19m/s Regel hat man ausschließlich an die Leute gedacht, die im Level Modus unterwegs sind, also an die 0815 consumer mit ihrer DJI 0815. Was ist den, wenn ich meinen Sub 250 in der Luft auf den Rücken drehe und Vollgas Richtung Boden donner? Selbst wenn der bauartbedingt und ACRO nicht über 19m/s kommt, werde ich immer um ein vielfaches schneller als die 19m/s, weil sich dann Schwerkraft und Schub in die gleiche Richtung überlagern. Dann hab ich gegen keine Regel verstoßen, verletze aber trotzdem den Kerngedanken der Regel.

Das wichtige ist doch, dass man den Kerngedanken der Gesetzgebung verstanden hat und dementsprechend, der Situation angemessen, fliegt. Jedem, der es schafft, selbst einen Kopter zusammenzubraten und zu konfigrieren, sollte dies möglich sein. Das unterscheidet uns von vielen 0815-DJI'lern.
 
Erhaltene "Gefällt mir": pcdoc

pcdoc

Well-known member
#50
Das gefällt mir irgendwie. Ob das reicht weiß ich nicht, aber im für Videoaufnahmen in der Nähe von Leuten/Gebäuden sollte Anglemode in den meisten Fällen reichen. Damit kann die Drohne dann die 19m/s nicht überschreiben....

Bei der Erstellung der 19m/s Regel hat man ausschließlich an die Leute gedacht, die im Level Modus unterwegs sind, also an die 0815 consumer mit ihrer DJI 0815.
Naja, was ich gehört habe, hat DJI als Marktführer ja bei der Gesetzgebung "beratend" mitgewirkt...... Überraschend warum sehr vorteilhafte Regeln für DJI dabei rausgekommen sind?
 
#51
Drohnen.de hat sich da eigentlich immer als sehr hilfreich erwiesen.

Dennoch habe ich sicherheitshalber mal in die Verordnung gesehen:

-----------------------------------------------------------
UAS.OPEN.020 UAS-Betrieb in Unterkategorie A1
Der UAS-Betrieb in Unterkategorie A1 muss allen folgenden Bedingungen genügen:

(5) Der UAS-Betrieb muss mit einem unbemannten Luftfahrzeug durchgeführt werden,
a) das im Falle eines privat hergestellten UAS eine MTOM, einschließlich Nutzlast, von weniger als 250 g und eine Betriebshöchstgeschwindigkeit von unter 19 m/s hat, oder
b) die Anforderungen von Artikel 20 Buchstabe a erfüllt,

Artikel 20
Besondere Bestimmungen für den Einsatz bestimmter UAS in der „offenen“ Kategorie
UAS-Arten im Sinne des Beschlusses Nr. 768/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (9), die der
Delegierten Verordnung (EU) 2019/945 nicht genügen und die nicht privat hergestellt sind, dürfen unter den folgenden
Bedingungen weiter betrieben werden, sofern sie vor dem 1. Juli 2022 in Verkehr gebracht wurden:
a) in Unterkategorie A1 nach Teil A des Anhangs, sofern das unbemannte Luftfahrzeug, einschließlich Nutzlast, eine
höchstzulässige Startmasse von weniger als 250 g hat;

-----------------------------------------------------------------

Jetzt ist die Frage, ob man Fertig-Copter unter 250g, die man vor dem 1.Juli 2022 gekauft hat, wie zum Beispiel den Betafpv 5 Zoll ET5 Twig, mit mehr als 19m/s EU-weit betreiben darf? Das könnte die Gebrauchtpreise deutlich nach oben treiben.........

Edit:
Und es bleibt spannend, Bausätze, die vom Hersteller angeboten wurden, gelten nicht als „privat hergestellt."

Ist das die 2. Lücke, wenn man noch die Bauteile beschaffen kann?



DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2019/945 DER KOMMISSION

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

19. „Inverkehrbringen“ (placing on the market): die erstmalige Bereitstellung eines Erzeugnisses auf dem Unionsmarkt;

22. „privat hergestelltes UAS“ (privately built UAS): ein UAS, das vom Erbauer für seine eigenen Zwecke
zusammengebaut oder hergestellt wurde, mit Ausnahme von UAS, die aus Bauteilen zusammengesetzt werden, die
vom Hersteller als Fertigbausatz in Verkehr gebracht werden;




Der Screenshot ist von drohnen.de
 

Anhänge

Zuletzt bearbeitet:

pcdoc

Well-known member
#52
Fakten statt Spekulationen. Drohnen.de hat sich da als sehr hilfreich erwiesen.
Dennoch habe ich sicherheitshalber mal in die Verordnung gesehen. Zusammengefasst: Für privat hergestellte Drohnen unter 250 g gelten die Herstellervorschriften nicht.
Das wäre ja auch noch schöner, ich baue gerade einen richtig schnellen u250g LOS für den Urlaub im EU-Ausland........

Der Screenshot ist von drohnen.de
Bin nicht sicher ob das so ist wie du es interpretierst. Es steht auf dem ersten Screenshot eindeutig, dass Eigenbauten unter 250g so wie C0 behandelt werden. Und C0 hat diese Geschwindigkeitsbeschränkung. Könnte man aber auch so lesen, dass sie immer als C0 eingestuft werden unabhängig davon ob sie die Regeln einhalten....
 
#53
Könnte man aber auch so lesen, dass sie immer als C0 eingestuft werden unabhängig davon ob sie die Regeln einhalten....
So steht es bei Drohnen.de. Das ist aber meiner Meinung nach aber leider falsch, siehe meinen korrigierten Post oben.


Copy/Past :
Drohnen-Klasse C0:

Beinhaltet:


  • Drohnen unter 250g Startgewicht, die als C0 zertifiziert wurden (C0-Label auf der Drohne)
  • Eigenbauten / selbstgebaute Drohnen (nur bis 250g Startgewicht) werden behandelt wie die Klasse C0
    (alle Eigenbauten über 250g: siehe Klasse C3/C4)
Auflagen für Hersteller / Drohne (nicht bei Eigenbauten):


    • Gebrauchsanweisung
    • muss EU-weite Spielzeug-Sicherheitsrichtlinien (2009/48/EC) erfüllen oder unter 19m/s Geschwindigkeit bleiben
    • Drohne muss ein festes Höhenlimit besitzen mit einer maximalen Flughöhe von 120 Metern über dem Startpunkt
    • keine scharfen Kanten
    • Drohne benötigt keine elektronische ID (Remote-ID) und keine automatische GEO Flugbeschränkungsüberwachung
 
Zuletzt bearbeitet:

pcdoc

Well-known member
#54
hast du da vielleicht den Link zu offiziellen EU Regeln? Ich hatte den mal, aber was ich auf die schnelle über Suchmaschine gefunden habe bringt mich nicht weiter.
 

silbaer

Neuer Benutzer
#56
@pcdoc Nimm lieber diese Links:
EUR-Lex - 02019R0947-20220404 - EN - EUR-Lex
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:02019R0945-20200809

Das sind die Konsolidierten Fassungen mit den Änderungen.

@Gasi100 Deine Lücke ist leider keine, weil ab den 01.01.2024 alle in der EU vertriebenen Drohnen eine C-Klassifizierung nach 2019/945 haben müssen. Und wenn du eine nicht privat hergestellte Drohne hast, dann darfst du daran keine (relevanten) Änderungen vornehmen, sonst erlischt die Klassifizierung. Und gelten dann wohl wieder als privat hergestellt. Und dann gelten die Ausnahmen für Bestandsdrohnen nicht.
 
#57
Bis auf die Formatierung hat sich zum Glück nur das Datum für das erste Inverkehrbringen von Bestandsdrohnen um 1 1/2 Jahre verlängert. ............. Relevante Veränderungen? Einen defekten Motor durch einen neuen Motor ersetzen, eine defekte Kamera durch eine neue ersetzen?

In meinen ersten Post habe ich nicht ohne Grund geschrieben:
"Ist das die 2. Lücke, wenn man noch die Bauteile beschaffen kann?"

Das Entscheidende ist, es gibt eine Möglichkeit legal EU-weit unter 250g mit mehr als 19m/s zu fliegen. Und das man mit den entsprechenden Bauteilen einer vor dem 1.1.2024 in den Verkehr gebrachten Drohne sogar einen „Wiederaufbau“ erstellen kann.
----------------------------------------------------------------------------------------
5.

Der UAS-Betrieb muss mit einem unbemannten Luftfahrzeug durchgeführt werden,

a) das im Falle eines privat hergestellten UAS eine MTOM, einschließlich Nutzlast, von weniger als 250 g und eine Betriebshöchstgeschwindigkeit von unter 19 m/s hat, oder

b) die Anforderungen von Artikel 20 Buchstabe a erfüllt,
--------------------------------------------------------------------------------------------
5) Der UAS-Betrieb muss mit einem unbemannten Luftfahrzeug durchgeführt werden,
a) das im Falle eines privat hergestellten UAS eine MTOM, einschließlich Nutzlast, von weniger als 250 g und eine
Betriebshöchstgeschwindigkeit von unter 19 m/s hat, oder
b) die Anforderungen von Artikel 20 Buchstabe a erfüllt
--------------------------------------------------------------------------------------------------


Besondere Bestimmungen für den Einsatz bestimmter UAS in der „offenen“ Kategorie


UAS-Arten im Sinne des Beschlusses Nr. 768/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ( 6 ), die der Delegierten Verordnung (EU) 2019/945 nicht genügen und die nicht privat hergestellt sind, dürfen unter den folgenden Bedingungen weiter betrieben werden, sofern sie vor dem ►M4 1. Januar 2024 ◄ in Verkehr gebracht wurden:


a)

in Unterkategorie A1 nach Teil A des Anhangs, sofern das unbemannte Luftfahrzeug, einschließlich Nutzlast, eine höchstzulässige Startmasse von weniger als 250 g hat;

b)

in Unterkategorie A3 nach Teil A des Anhangs, sofern das unbemannte Luftfahrzeug, einschließlich Nutzlast, eine höchstzulässige Startmasse von weniger als 25 kg hat.
 
Zuletzt bearbeitet:

pcdoc

Well-known member
#58
Und es bleibt spannend, Bausätze, die vom Hersteller angeboten wurden, gelten nicht als „privat hergestellt."
...
22. „privat hergestelltes UAS“ (privately built UAS): ein UAS, das vom Erbauer für seine eigenen Zwecke
zusammengebaut oder hergestellt wurde, mit Ausnahme von UAS, die aus Bauteilen zusammengesetzt werden, die
vom Hersteller als Fertigbausatz in Verkehr gebracht werden;
Da wäre halt die Frage was ein Fertigbausatz ist!? Wenn man selbst löten muss würde ich mal davon ausgehen, dass das kein Fertigbausatz ist. Wenn ein Empfänger fehlt eigentlich auch nicht...

Mal abgesehen vom Gewicht, die Cinelog 35 die ich gekauft habe, ist eigentlich soweit komplett, würde also den Anspruch von Fertigbausatz aus meiner Sicht erfüllen. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass das Ding eine Cx Zertifizierung hat. Streng genommen eigentlich auch nicht mehr ok, oder sehe ich das falsch?

Das erste was ich mache, ist die analogen Komponenten ausbauen und durch ein Moonlight Kit ersetzen... Dann immer noch ein Fertigbausatz!?
 

silbaer

Neuer Benutzer
#59
@Gasi100 Ok, das war irgendwie missverständlich. Du meinst als erste Lücke BNFs u.ä. die vor dem 01.01.24 in Verkehr gebracht wurden und als zweite Bausätze. Nur das mit dem "wenn man noch die Bauteile beschaffen kann?" verstehe ich nicht.

Aber sagen wir es mal so: Ich würde mir das zwei mal überlegen in China einen BNF/RTF zu kaufen. Auch wenn der vor 2024 schon im Verkehr war. Wenn das beim Zoll landet, kannst du dir wahrscheinlich aussuchen ob das zurück geschickt wird oder vernichtet wird. Wenn überhaupt. Vielleicht lassen die sich auf eine Beweisführung ein, aber ich hatte schon mal mit dem Zoll zu tun und deutsche Behörde beschreibt das schon ganz gut. Wenn das aus einem EU-Lager kommt oder von einem EU-Shop, kein Problem, aber direkt aus China kannst du halt Pech haben.

Ich würde mich auf solche Spielchen gar nicht einlassen. In DE erledigt Verbandmitgliedschaft in dieser Beziehung jedes Problem und im Ausland einfach alles A3. Oder nicht erwischen lassen. Auf Diskussionen mit der Polizei im Ausland würde ich mich einfach nicht einlassen wollen. Auch in DE übrigens nicht. Wenn die auf den ersten Einwand nicht reagieren einfach machen was die sagen und gut ist. Diskussionen mit der Polizei kannst du nur verlieren...
 
#60
Da wäre halt die Frage was ein Fertigbausatz ist!? Wenn man selbst löten muss würde ich mal davon ausgehen, dass das kein Fertigbausatz ist. Wenn ein Empfänger fehlt eigentlich auch nicht...

Mal abgesehen vom Gewicht, die Cinelog 35 die ich gekauft habe
Ein Beispiel für einem u250g Fertigbausatz eines Herstellers wäre die Leora von Pitchpump. In einem Karton wurde alles geliefert was für den Zusammenbau nötig war. Die Firma gibt es nicht mehr, aber Dank Wayback Machine kann ich mir einen Ausdruck der entsprechenden Webseite in meine Kiste legen.

Mit dem Cinelog 35 bist du aufgrund des Gewichtes sowieso raus, sprich du musst in A3 fliegen.

Disclaimer: Ich hoffe, ich schrecke jetzt nicht die DJI Hater auf....

Da du in Österreich unter EU-Recht fliegen musst, würde ich dir die Avata 2 empfehlen. DJI war so pfiffig, dass sie die Avatar 2 in C1 zertifiziert haben. Dadurch darfst du offiziell in A1 fliegen. Eine Kröte musst du schlucken, aufgrund der Zertifizierung fliegt sie nur 19 m/s. Aber das lässt sich natürlich auch heilen, wenn du weit weg in der Natur bist, könntest du mit dem Tool von https://www.drone-tweaks.com/de aus deiner C1 Avata 2 eine nicht EU also offene FCC Drohne machen. Der Vorgang lässt sich genauso leicht wieder rückgängig machen.
 
FPV1

Banggood

Oben Unten